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Zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses anlässlich seiner Beendigung gehört als Pflicht des Arbeitnehmers die Herausgabe der Arbeitsgeräte, -mittel, -unterlagen und Schlüssel zu Geräten, Maschinen, Räumen und als Pflicht des Arbeitgebers die Ausstellung und Aushändigung der Arbeitspapiere und des Arbeitszeugnisses. Mit anderen Worten, die Personalakte des Arbeitnehmers ist abzuschließen. Für die Abwicklung des Arbeitsverhältnisses sind in erster Linie die sog. Beendigungspapiere – also die Gegenstücke zu den Bewerbungsunterlagen – von Bedeutung. Um dem Arbeitnehmer eine alsbaldige Bewerbung zu ermöglichen, ist zunächst die Erteilung eines (Zwischen- bzw. Schluss-) Zeugnisses wichtig. Des Weiteren sind die Arbeitspapiere im engeren Sinne zur Vermeidung von Schadensersatzansprüchen unverzüglich auszustellen und auszuhändigen.

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