Rz. 278

Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

 

Muster 4.23: Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

1.

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weder ein Arbeitsverhältnis mit einem Unternehmen zu begründen, das mit dem Arbeitgeber in direktem oder indirekten Wettbewerb steht, noch ein Wettbewerbsunternehmen zu erwerben, zu errichten oder sich an einem solchen mittelbar oder unmittelbar zu beteiligen oder in sonstiger Weise selbstständig oder unselbstständig für ein Wettbewerbsunternehmen direkt oder indirekt tätig zu werden.

Örtlich erstreckt sich das Wettbewerbsverbot auf das Gebiet von _____, wie es sich aus der Markierung in der dieser Vereinbarung als Anlage beigefügten Karte ergibt.

Das Arbeitsgebiet des Arbeitgebers erstreckt sich auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von _____.

2.

Für die Dauer des Wettbewerbsverbotes verpflichtet sich der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin eine Entschädigung zu zahlen. Die Entschädigung beträgt für jedes Jahr des Verbotes mindestens die Hälfte der vertragsmäßigen Leistungen, die der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin zuletzt bezogen hat (Karenzentschädigung).

Die Karenzentschädigung ist am Schluss eines jeden Monats fällig. Auf die fällige Karenzentschädigung ist anzurechnen, was der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin während der Dauer des Wettbewerbsverbotes durch anderweitige Verwertung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt, sofern diese Einkünfte und die Karenzentschädigung zusammengerechnet mindestens um 1/10 – bei Verlegung des Wohnsitzes durch den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin an einen anderen Ort um 1/4 – die bisherigen Einkünfte übersteigen. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, während der Dauer des Wettbewerbsverbotes dem Arbeitgeber auf Verlangen jederzeit, unaufgefordert spätestens am Schluss eines Kalendervierteljahres Auskunft über die Höhe seiner Einkünfte zu geben und den Namen sowie die Adresse seines jeweiligen Arbeitgebers mitzuteilen.

Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin ist verpflichtet, seine/ihre Lohnsteuerkarte am Schluss eines Kalenderjahres dem Arbeitgeber vorzulegen.

3.

Der Arbeitgeber kann vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftliche Erklärung auf das Wettbewerbsverbot verzichten. In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Karenzentschädigung nur bis zum Ablauf eines Jahres seit der Erklärung des Verzichtes zahlen.

Kündigt der Arbeitgeber wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund, wird das Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin vor Ablauf eines Monats nach der Kündigung schriftlich mitteilt, dass er sich nicht an die Vereinbarung gebunden halte.

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis, ohne dass ein erheblicher Anlass in der Person des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin gegeben ist, wird das Wettbewerbsverbot unwirksam, wenn der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung schriftlich erklärt, dass er/sie sich nicht an die Wettbewerbsvereinbarung gebunden halte. Das Wettbewerbsverbot bleibt wirksam, wenn sich der Arbeitgeber daraufhin bereit erklärt, dem Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin für die Dauer des Wettbewerbsverbotes die vollen, zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen zu erbringen.

4. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin verpflichtet sich, für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsverbot eine Vertragsstrafe von _____ EUR zu zahlen. Ist der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin länger als einen Monat für ein Konkurrenzunternehmen tätig, ist die Vertragsstrafe für jeden angefangenen Monat neu verwirkt. In diesem Fall wird die Höhe der Vertragsstrafe auf _____ EUR begrenzt. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Arbeitgebers, nach § 280 Abs. 1 BGB gegen den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
5. Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 74 ff. HGB.
6. Der Arbeitnehmer/Die Arbeitnehmerin bestätigt, ein rechtsverbindlich unterzeichnetes Exemplar dieser Vereinbarung erhalten zu haben.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge