Rz. 16

Wird einer entsprechenden Anregung auf Anordnung einer bestimmten Maßnahme keine Folge geleistet, steht den Beteiligten, deren Rechte dadurch möglicherweise beeinträchtigt sind, hiergegen ebenfalls das Rechtsmittel der befristeten Beschwerde nach §§ 58 ff. FamFG zur Verfügung. Dies gilt nach § 11 Abs. 1 RPflG auch für den Fall, dass der Rechtspfleger die Ablehnungsentscheidung getroffen hat.

 

Rz. 17

Muster 4.6: Beschwerde gegen die Ablehnung einer Ablieferungsanordnung

 

Muster 4.6: Beschwerde gegen die Ablehnung einer Ablieferungsanordnung

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

Nachlasssache _________________________

Az. _________________________

In der Nachlasssache Gustav Geier, verstorben am _________________________, lege ich hiermit namens und im Auftrag meiner Mandantin S gegen die Verfügung des Amtsgerichts _________________________ vom _________________________, wonach es abgelehnt wurde, dem Beteiligten W aufzugeben, die letztwillige Verfügung des Erblassers vom _________________________ abzuliefern,

befristete Beschwerde

ein.

Begründung:

Entgegen der Ansicht des Nachlassgerichts besteht sehr wohl Grund zur Annahme, dass der Beteiligte W sich im Besitz der letztwilligen Verfügung des Erblassers vom _________________________ befindet. Wie meine Mandantin gestern erfahren hat, äußerte der Beteiligte W gegenüber dem Zeugen H am _________________________, "dass er das Testament gut versteckt habe".

Beweis: Herr H, _________________________, als Zeuge

Ich beantrage die Einvernahme des Zeugen H und den Erlass einer Ablieferungsanordnung gegen W gemäß § 358 FamFG.

(Rechtsanwalt)

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