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Die Nachweispflicht nach dem Nachweisgesetz ist aber nicht nur für Neueinstellungen relevant. Bereits vor dem 1.8.2022 Beschäftigte können den Arbeitgeber auffordern, ihnen eine Niederschrift mit den (ggf. anzupassenden) Angaben nach § 2 NachwG n.F. auszuhändigen. Der Arbeitgeber hat dieses Verlangen spätestens am siebten Tag nach Zugang der entsprechenden Aufforderung zu erfüllen (§ 5 NachwG).

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