Rz. 686
In den selbstständigen Verfahren entstehen die Gebühren jeweils gesondert.
Muster 81: Musterrechnung 5.81: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung
Musterrechnung 5.81: Mehrere isolierte Verfahren – gesonderte Abrechnung
Rechtsanwältin S macht gerichtlich Zugewinnausgleichsansprüche in Höhe von 45.000,00 EUR geltend. Gegner K meldet sich telefonisch und bespricht die Angelegenheit mit Rechtsanwältin S. K will keine Zahlung leisten. Nach mündlicher Verhandlung ergeht ein dem Antrag stattgebender Beschluss. Parallel wird ein isoliertes Sorgerechtsverfahren getrennt anhängig. Das Gericht weist nach Erörterungs- und Anhörungstermin den Sorgerechtsantrag zurück.
1. Isoliertes Verfahren Zugewinnausgleich
Gegenstandswert: 45.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 35 FamGKG
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG |
1.557,40 EUR |
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG |
1.437,60 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 3.015,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 572,85 EUR |
Summe | 3.587,85 EUR |
2. Isoliertes Verfahren Sorgerecht
Gegenstandswert:4.000,00 EUR, §§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG, 45 Abs. 1 Nr. 2 FamGKG
1,3 Verfahrensgebühr aus 3.000,00 EUR Nr. 3100 VV RVG |
361,40 EUR |
1,2 Terminsgebühr aus 3.000,00 EUR Nr. 3104 VV RVG |
333,60 EUR |
Auslagenpauschale, Nr. 7002 VV RVG | 20,00 EUR |
Zwischensumme | 715,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV RVG | 135,85 EUR |
Summe | 850,85 EUR |
Zum Gegenstandswert des Zugewinnausgleichs-Verfahrens siehe § 4 Rdn 192 in diesem Werk. Zum Gegenstandswert des Sorgerechts siehe § 4 Rdn 471.
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