Rz. 13
Nachstehend findet sich schließlich ein Vorschlag für eine separate Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der aus dem Nachweisgesetzt resultierenden Pflichten. Wie bereits in den entsprechenden Erläuterungen in § 5 dargestellt, besteht vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 5 NachwG die Möglichkeit, die aus dem Gesetz folgenden Pflichten entweder durch Aufnahme aller nötigen Informationen in den (schriftlichen) Arbeitsvertrag oder aber durch Aushändigung einer separaten Niederschrift zu erfüllen (welche dann der Schriftform zu genügen hat).
Da die erste Variante nach hiesiger Auffassung leicht zu einer Überfrachtung der (ohnehin durch die Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle schon deutlich umfangreicher gewordenen) Arbeitsverträge und zudem zu einer Vermischung vertraglich bindender Regelungen mit dem reinen Nachweis von Arbeitsbedingungen führen kann, wird im Folgenden der Weg eines separaten Nachweisdokuments gewählt. Dieses geht von der Situation einer Neueinstellung eines Arbeitnehmers mit einem Arbeitsort in Deutschland i.S.v. § 2 Abs. 1 NachwG aus (zu den abweichenden bzw. weitergehenden Nachweispflichten im Fall von Praktikanten oder eines Auslandseinsatzes siehe § 2 Abs. 1a-3 NachwG; zum Nachweis von Änderungen im laufenden Arbeitsverhältnis siehe § 3 NachwG).
Das Formular arbeitet in der linken Spalte recht sklavisch den Katalog des § 2 Abs. 1 NachwG ab. Nicht alle, aber doch viele der hier geforderten Angaben werden sich regelmäßig bereits im Arbeitsvertrag finden. Einige Themen (wie z.B. die in § 2 Abs. 1 Nr. 9 NachwG erfasste Arbeit auf Abruf, die unter Nr. 15 erwähnten Sonderregelungen für kirchliche Arbeitgeber oder ggf. auch die unter Nr. 13 angesprochenen Fragen der betrieblichen Altersversorgung) haben im Einzelfall zudem u.U. ohnehin gar keine Bedeutung. Soweit dies der Fall ist oder der Arbeitsvertrag die nachzuweisenden Angaben bereits enthält und auch der Schriftform genügt (siehe § 2 Abs. 5 NachwG), kann das Formular natürlich (deutlich) gekürzt und die entsprechenden Zeilen der Tabelle entfernt werden. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, in der rechten Spalte jeweils nur kurz einen Verweis auf die im (schriftlichen) Arbeitsvertrag bereits enthaltenen Informationen aufzunehmen. Das Formular dient mit der zunächst vollständigen Abbildung des gesetzlichen Katalogs dem Zweck, zu gewährleisten, dass nichts in Vergessenheit gerät.
Zu beachten ist andererseits aber auch, dass der Katalog des § 2 Abs. 1 NachwG nur regelt, was "mindestens" in die Niederschrift aufzunehmen ist und damit nicht als abschließende Aufzählung missverstanden werden darf. Es mag also im Einzelfall durch nötig werden, weitere Regelungen, die ebenfalls als "wesentliche Vertragsbedingung" zu qualifizieren sind, in den Nachweis aufzunehmen, weshalb sich am Ende des hier vorgestellten Formulars z.B. Hinweise auf etwaig vereinbarte Vertragsstrafen oder Ausschlussfristen finden (wobei sich auch hier ein Hinweis erübrigt, wenn diese Regelungen in einem in Schriftform gefassten Arbeitsvertrag geregelt sind).
Rz. 14
Muster 6.6: Nachweis im Sinne des neuen Nachweisgesetzes
Muster 6.6: Nachweis im Sinne des neuen Nachweisgesetzes
Nachweis i.S.d. § 2 des Nachweisgesetzes
über die wesentlichen Vertragsbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses
An Herrn/Frau
_________________________ (Namen des Arbeitnehmers)
Wir (der "Arbeitgeber") haben Ihnen (dem "Arbeitnehmer"*) nach dem Nachweisgesetz (im Folgenden: NachwG) die wesentlichen Vertragsbedingungen des Arbeitsverhältnisses schriftlich niederzulegen, diese Niederschrift zu unterzeichnen und Ihnen auszuhändigen. Dieser Verpflichtungen kommen wir mit dem vorliegenden Nachweis nach.
Wir stellen klar, dass der vorliegende Nachweis allein der Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten aus dem NachwG und damit Ihrer Information dient. Bei dem folgenden Nachweis handelt es sich dagegen nicht um eine mit Rechtsbindungswillen geäußerte Willenserklärung und damit auch insbesondere nicht um ein Angebot zum Abschluss einer Nachtrags- oder Ergänzungsvereinbarung zu Ihrem Arbeitsvertrag oder um eine sonstige Zusage von Arbeitsbedingungen oder sonstigen Vertragskonditionen. Er entfaltet keinerlei rechtsbegründende Wirkung. Das arbeitgeberseitige Direktionsrecht wird durch den vorliegenden Nachweis ebenfalls nicht eingeschränkt. Wir behalten uns ferner vor, den Nachweis bei entsprechendem Anlass einseitig zu ändern, zu ergänzen und/oder zu korrigieren. Dies vorausgeschickt möchten wir Sie gerne wie folgt über die wesentlichen Vertragsbedingungen Ihres Arbeitsverhältnisses informieren:
Wesentliche Vertragsbedingung |
Inhalt |
Name und Anschrift der Vertragsparteien |
Firma/Anschrift des Arbeitgebers: [Vorname, Name bzw. Firma und Rechtsform, ggf. auch gesetzliche Vertreter] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] Name Anschrift des Arbeitnehmers: [Vorname, Name] [Straße Hausnummer] [PLZ Ort] (alternativ [soweit der Arbeitsvertrag der Schriftform genügt]: "Siehe hierzu die bereits in Ihrem Arbeitsvertrag en... |