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Zwar kann auch im Rahmen von Joint-Venture-Systemen technisches und kaufmännisches Know-how genauso zur Nutzung überlassen werden wie Lizenzen oder Markennamen, jedoch werden Joint-Venture i.d.R. als Gemeinschaftsunternehmen zur Durchführung eines jeweiligen Verhaltens oder einer unbestimmten Anzahl von Projekten gegründet.[82] Bei Joint-Venture-Vereinbarungen gibt es keine einen Franchise-Vertrag kennzeichnende straffe Vertriebsorganisation. I.d.R. arbeiten die Parteien auf der Grundlage eines Gesellschaftsvertrages zusammen, meist als Gesellschafter einer GbR.
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