Dr. iur. Klaus-Peter Horndasch
Rz. 157
Seit Inkrafttreten des Familiennamensrechtsgesetzes vom 1.4.1994 ist es Eheleuten freigestellt, ob sie einen gemeinsamen Familiennamen, den Ehenamen, führen. Da die Eheleute danach einen gemeinsamen Namen nur bestimmen sollen, ist die Möglichkeit eröffnet, hiervon auch abzusehen. Bestimmen sie bei der Eheschließung keinen gemeinsamen Namen, führt jeder seinen zu dem Zeitpunkt geführten Namen weiter.
Rz. 158
Eine Kombination beider Geburtsnamen ist allerdings nicht zulässig. Damit sollen in der Generationsfolge mehrgliedrige Namensketten vermieden werden. Zusammengesetzte Namen oder Adelsprädikate können allerdings wie einfache Namen zum Ehenamen bestimmt werden. Ebenso können die in einer Vorehe erheirateten Namen Ehenamen werden.
Schließlich kann dem Ehenamen sein abweichender eigener Name, gleichgültig, ob es sich um den Geburtsnamen oder erheirateten Namen handelt, vorangestellt oder angefügt werden. Schließlich können Ausländer, die nach ausländischem Recht einen Familiennamen bestimmt haben, nach der Einbürgerung ihren Ehenamen für die Zukunft neu bestimmen, da für sie danach deutsches Recht Anwendung findet.
Rz. 159
Der Strauß von Möglichkeiten wird anhand des folgenden Beispiels deutlich:
Beispiel
Frau Kuß-Wallach, geb. Kuß, heiratet Herrn Bischof
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Frau Kuß-Wallach |
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Herr Bischof |
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Abweichender persönlicher Frauenname |
Ehename |
Abweichender persönlicher Mannesname |
1. |
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Bischof |
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2. |
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Kuß |
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3. |
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Kuß |
Bischof-Kuß |
4. |
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Kuß |
Kuß-Bischof |
5. |
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Kuß |
Bischof |
6. |
Kuß-Bischof |
Bischof |
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7. |
Bischof-Kuß |
Bischof |
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8. |
Wallach-Bischof |
Bischof |
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9. |
Bischof-Wallach |
Bischof |
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10. |
Kuß-Wallach |
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Bischof |
11. |
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Wallach |
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12. |
Wallach-Bischof |
Wallach |
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13. |
Bischof-Wallach |
Wallach |
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Rz. 160
Eine – bindende – Vereinbarung über die Bestimmung des Ehenamens bleibt möglich:
Muster 7.39: Vereinbarung über den Ehenamen
Muster 7.39: Vereinbarung über den Ehenamen
Herr _________________________
und
Frau _________________________
schließen folgende Vereinbarung:
Wir verpflichten uns wechselseitig, als Ehenamen den Geburtsnamen des Ehemannes zu bestimmen und die hierfür erforderlichen Erklärungen gegenüber dem Standesamt bei Eheschließung abzugeben. Die Ehefrau behält sich vor, ihren Geburtsnamen entweder voranzustellen oder anzufügen…
(Unterschriften der Beteiligten)
Ebenso ist das Ablegen des Ehenamens im Scheidungsfall vereinbar:
Muster 7.40: Ablegen des Ehenamens nach Scheidung
Muster 7.40: Ablegen des Ehenamens nach Scheidung
…
schließen folgende Vereinbarung:
Wir haben zum Ehenamen den Geburtsnamen des Ehemannes bestimmt. Der Ehefrau verpflichtet sich, innerhalb von drei Monaten nach Rechtskraft einer Ehescheidung eine Namensbestimmung zu treffen, die dazu führt, dass dieser Ehename nicht mehr Bestandteil ihres Namens ist.
Für den Fall einer schuldhaften Verletzung verpflichtet sich die Ehefrau zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von _________________________ EUR (i.W _________________________ EUR) für jeden angefangenen Monat, in welchem er seiner vorstehend vereinbarten Verpflichtung zuwiderhandelt.
…
(Unterschriften der Beteiligten)