Rz. 121

Auch ist das Alter des Verletzten (vgl. Rdn 260 ff.) schmerzensgeldbeeinflussend zu berücksichtigen. Die Rechtsprechung ist sich einig, dass ein schwer verletzter junger Mensch wegen seines Alters mehr Schmerzensgeld zu beanspruchen hat, weil er noch lange unter den Verletzungsfolgen zu leiden hat (OLG Hamm DAR 2001, 267). Andererseits kann ein hohes Alter auch schon deshalb schmerzensgelderhöhend zu berücksichtigen sein, weil sich gerade dann die Verletzung und ihre Folgen besonders schwerwiegend auswirken, weil das fortgeschrittene Alter den Heilungsverlauf erschwert und sich ein jüngerer Mensch eher an neue Gegebenheiten anpassen kann (OLG Köln VersR 2006, 259). Jedenfalls ist die oft von Regulierern geäußerte Ansicht, ein älterer Mensch leide ja nicht mehr so lange unter den Verletzungsfolgen, makaber und völlig unpassend zugleich.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge