Leitsatz
Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund bei schweren Abrechnungsfehlern
Normenkette
§§ 26, 28 WEG; §§ 280 ff., 675 BGB
Kommentar
- Unvermögen oder mangelnde Bereitschaft eines WEG-Verwalters, nach der dem Gesetz entsprechenden üblichen und überwiegend von der Rechtsprechung und vom Schrifttum anerkannten Methode abzurechnen, stellt einen wichtigen Grund zur Abberufung und Vertragskündigung dar.
- Nach mehreren gescheiterten Abrechnungsversuchen ist der Gemeinschaft ein weiteres Zuwarten und Überprüfen weiterer "Probeabrechnungen"nicht zumutbar.
- Aus materiell-rechtlichen Gründen hat hier ein abberufener Verwalter auch die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zu tragen.
Link zur Entscheidung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.07.2005, I-3 Wx 46/05OLG Düsseldorf v. 12.7.2005, I-3 Wx 46/05, ZMR 4/2006, 293
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