Entscheidungsstichwort (Thema)

Zum Versicherungsschutz für Weiterbeschäftigungs- und Zeugnisanträge im Rahmen einer Kündigungsschutzklage

 

Orientierungssatz

1. Werden im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gleichzeitig Weiterbeschäftigungs- und Zeugnisansprüche geltend gemacht, so liegt darin eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers, die die Rechtsschutzversicherung von ihrer Leistungsverpflichtung befreit.

2. Die Entscheidung über die Kündigungsschutzklage ist vorgreiflich. Die Ansprüche auf Weiterbeschäftigung und Erteilung eines Zeugnisses bestehen nur, wenn der Versicherungsnehmer bei der Kündigungsschutzklage obsiegt.

3. Dem Versicherungsnehmer kann zugemutet werden, die Entscheidung abzuwarten, zumal die weitergehenden Anträge sich erheblich streitwerterhöhend auswirken.

 

Normenkette

ARB § 15 Abs. 1 D Buchst. aa, cc; VVG § 6 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 605025

ZfSch 1988, 319-320 (KT)

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