Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers bei sofortigem Weiterbeschäftigungsantrag innerhalb Kündigungsschutzklage

 

Orientierungssatz

Bei einer Kündigung aus betrieblichen Gründen ist dem Versicherungsnehmer einzuräumen, im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auch den Weiterbeschäftigungsantrag sofort zu stellen, um einerseits seine Rechtsposition gegenüber dem Arbeitgeber soweit wie möglich zu stärken und um andererseits insoweit eine Vollstreckungsmöglichkeit zu haben, falls der Streit in die Berufungsinstanz gelangen sollte. Streit in die Berufungsinstanz gelangen sollte. Die Einstandspflicht der Rechtsschutzversicherung erstreckt sich auch auf diesen Weiterbeschäftigungsanspruch.

 

Normenkette

ARB § 15 Abs. 1 D Buchst. aa, cc; VVG § 6 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 605119

ZfSch 1988, 320 (T)

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