In seinem Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG wird Rechtsanwalt A seinen gesetzlichen Vergütungsanspruch gegen B geltend machen, der sich wie folgt zusammensetzt:

 
 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, Nr. 3100 VV 1.068,60 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)  
2. 1,2-Terminsgebühr, Nr. 3104 VV 980,40 EUR
  (Wert: 20.000,00 EUR)  
3. Postentgeltpauschale, Nr. 7002 VV 20,00 EUR
4. 19 % Umsatzsteuer, Nr. 7008 VV 393,11 EUR
  Gesamt 2.462,11 EUR

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