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In der Ehesache und in Folgesachen, die als isolierte Verfahren Familienstreitsachen wären, kommt auch eine Ermäßigung der Terminsgebühr nach VV 3105 in Betracht, in der Ehesache allerdings nur bei Säumnis des Antragstellers (§ 130 FamFG).

 

Beispiel: Im Scheidungsverfahren erscheinen der Antragsteller und sein Anwalt nicht zum Termin. Auf Antrag der Antragsgegnerin wird ein Versäumnisbeschluss gem. § 130 Abs. 1 FamFG erlassen, wonach der Scheidungsantrag als zurückgenommen gilt. Der Antragsteller legt keinen Einspruch ein. Die Werte werden wie folgt festgesetzt: Ehesache 6.000 EUR; Versorgungsausgleich 1.200 EUR.

Für den Anwalt der Antragsgegnerin entsteht jetzt nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3104, 3105.

 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100   652,60 EUR
  (Wert: 7.200 EUR)    
2. 0,5-Terminsgebühr, VV 3104, 3105   251,00 EUR
  (Wert: 7.200 EUR)    
3. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 923,60 EUR  
4. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   175,48 EUR
Gesamt   1.099,08 EUR
 

Beispiel: Im Scheidungsverfahren wird auch die Folgesache Unterhalt anhängig gemacht. Der Ehemann lässt sich nicht anwaltlich vertreten. Im Termin wird die Ehe geschieden und der Ehemann durch Versäumnisbeschluss zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Die Werte werden wie folgt festgesetzt: Ehesache 9.000 EUR, Versorgungsausgleich 1.800 EUR, Unterhalt 4.800 EUR.

Für den Anwalt der Antragstellerin entsteht neben der Verfahrensgebühr aus dem Gesamtwert eine 1,2-Terminsgebühr (VV 3104) aus dem Wert der Ehesache und der Folgesache Versorgungsausgleich. Aus dem Wert der Folgesache Unterhalt entsteht nur eine 0,5-Terminsgebühr nach VV 3104, 3105.

 
1. 1,3-Verfahrensgebühr, VV 3100   933,40 EUR
  (Wert: 15.600 EUR)    
2. 1,2-Terminsgebühr, VV 3104 799,20 EUR  
  (Wert: 10.800 EUR)    
3. 0,5-Terminsgebühr, VV 3104, 3105 167,00 EUR  
  (Wert: 4.800 EUR)    
  gem. 15 Abs. 3 nicht mehr als 1,2 aus 15.600 EUR   861,60 EUR
4. Postentgeltpauschale, VV 7002   20,00 EUR
  Zwischensumme 1.815,00 EUR  
5. 19 % Umsatzsteuer, VV 7008   344,85 EUR
Gesamt   2.159,85 EUR

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