Leitsatz (redaktionell)

Der besondere Weiterbeschäftigungsanspruch des BetrVG § 102 Abs 5 S 1 besteht auch dann, wenn der Betriebsrat einer verhaltensbedingten Kündigung widersprochen hat.

 

Normenkette

BGB § 620; BetrVG § 102 Abs. 5 S. 1; KSchG § 3 Fassung 1969-08-25, § 1 Abs. 2 S. 2 Fassung 1969-08-25

 

Fundstellen

NJW 1982, 1303

NJW 1982, 1303-1304 (LT1)

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