Leitsatz

  1. Auslegung des Versammlungsprotokolls als Beschluss (Zustimmung zu baulicher Veränderung; Türeinbau)
  2. Großer Arbeitsanfall vor Feiertagen kein Grund für Wiedereinsetzung
 

Normenkette

§ 23 Abs. 4 WEG; § 133 BGB; § 22 Abs. 2 FGG

 

Kommentar

  1. Wurde unter der Überschrift "Beschlussfassung" im Versammlungsprotokoll die Zustimmung aller Anwesenden festgestellt, ist es nächstliegende Bedeutung, dass hier die Eigentümer einem Beschlussantrag zugestimmt haben. Dass hier die Formulierung "stimmen dem Einbau einer Türe zu" gewählt wurde, lässt nicht erkennen, dass insoweit kein Beschluss gefasst werden sollte; vielmehr ist es nahe liegend, dass diese Formulierung gewählt wurde, um die nachstehenden Bedingungen für die Genehmigung des Türeinbaus verständlich zu machen.
  2. Mit dem bloßen Hinweis auf "großen Arbeitsanfall vor den Feiertagen" kann ein fehlendes Verschulden für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht hinreichend begründet werden.
 

Link zur Entscheidung

BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003, 2Z BR 55/03

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