Wohnungseigentümer K beantragt, ihm eine bauliche Veränderung zu gestatten. Für den Antrag stimmen 12 Wohnungseigentümer. 7 Wohnungseigentümer stimmen mit Nein. Der Verwalter meint, dieses Quorum reiche nicht aus. Er stellt daher fest, dass der Beschluss nicht zustande gekommen und abgelehnt worden sei. Gegen diese Feststellung geht K vor. Er meint, die von ihm verlangte Gestattung sei beschlossen worden (Anfechtungsklage). Das Gericht soll ferner feststellen, folgender Antrag sei angenommen (Beschlussergebnisfeststellungsklage): "Jede/r Wohnungseigentümer bekommt die Möglichkeit, einen (Edelstahl-)Schornstein an der Außenfassade bzw. der Dachausführung für einen Kamin einzubauen, um eine individuelle und persönliche Heizquelle im Wohnraum zu schaffen, und der entsprechende errichtende Eigentümer die Kosten hierfür vollständig übernimmt".

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