Leitsatz

Beschlussfassung über die Zahlung von Werklohnforderungen (Prüfung ordnungsgemäßer Verwaltung analog den Rechtsgedanken zur Verwalterentlastung)

 

Normenkette

§ 21 Abs. 4 WEG

 

Kommentar

Ob und unter welchen Umständen eine Beschlussfassung über die Zahlung einer Werklohnforderung eines für die Gemeinschaft tätig gewordenen Werkunternehmers Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, kann hinsichtlich der "Ordnungsmäßigkeit" nach den entwickelten Rechtsgedanken zu einer Verwalterentlastung (analog) beurteilt werden. Wird Zahlung ohne Formulierung eines Vorbehalts und vor einer Abnahme beschlossen, entspricht dies jedenfalls dann nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn erkennbar in Betracht zu ziehen ist, dass dem betreffenden Werkunternehmer die geforderte Vergütung nicht oder nicht in geforderter Höhe zusteht und nicht aus besonderen Gründen der Anlass besteht, gleichwohl Zahlung leisten zu müssen.

Vorliegend musste der Beschluss, auch zur Vermeidung möglicher Beweislastnachteile für den Fall einer Zahlungsrückforderung, für ungültig erklärt werden, zumal Baumängelgewährleistungsansprüche im Raum standen.

 

Link zur Entscheidung

KG Berlin, Beschluss vom 27.08.2007, 24 W 88/07

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