Entscheidungsstichwort (Thema)

Zu den Voraussetzungen des individuellen Aushandelns von Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zur Wirksamkeit einer Reuegeldklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Maklers

 

Leitsatz (redaktionell)

Haben die Vertragsparteien den Inhalt von Allgemeinen Geschäftsbedingungen der einen Seite bei einem früheren Vertragsschluß ganz oder teilweise individuell vereinbart ("im einzelnen ausgehandelt"), so reicht es für das Zustandekommen einer solchen Individualabrede bei einem weiteren Vertragsschluß unter denselben Vertragspartnern grundsätzlich nicht aus, wenn der Verwender nunmehr ausdrücklich nur auf seine dem Vertragspartner bekannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt und dieser sich mit ihnen einverstanden erklärt.

 

Orientierungssatz

Ein Reuegeld, das ein Makler für den Fall verlangt, daß der Auftraggeber den Maklerauftrag zurücknimmt oder das Geschäft mit dem ihm zugeführten Interessenten nicht abschließt, kann in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Maklers nicht wirksam vereinbart werden.

 

Normenkette

BGB § 652; AGBG § 1 Abs. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542275

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?