Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen für Vorliegen der Arglist

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Anfechtung eines Unterpachtvertrages wegen arglistiger Täuschung über die fehlende Erlaubnis des Verpächters verstößt dann gegen Treu und Glauben (BGB § 242), wenn der anfechtende Unterpächter zuvor mit dem Verpächter über dieselben Räume einen Pachtvertrag zu gleich günstigen Bedingungen abgeschlossen und der bisherige Pächter dazu durch Aufgabe seines Pachtvertrages beigetragen hat.

 

Normenkette

BGB §§ 123, 242

 

Fundstellen

Dokument-Index HI537560

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