Entscheidungsstichwort (Thema)
Rückerstattung des Baukostenzuschusses an Mieter bei Zwangsversteigerung
Leitsatz (redaktionell)
Hat der Mieter eine zum Bau verwendete Mietvorauszahlung geleistet, die abgewohnt werden soll, so ist im Fall der Zwangsversteigerung der Ersteher, der das Mietverhältnis kündigt, in entsprechender Anwendung des BGB § 555 verpflichtet, den noch nicht abgewohnten Teil des Baukostenzuschusses dem Mieter zurückzuerstatten.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 537954 |
BGHZ, 31 |
NJW 1955, 302 |
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