Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Kündigung eines Siedlungsvertrags gegenüber Eheleuten

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Auflösung eines mit Eheleuten abgeschlossenen Siedlungsvertrags (Pachtrecht und Anwartschaftsrecht der Siedler auf spätere Übereignung der Siedlerstelle) durch Kündigung des Siedlungsträgers setzt voraus, daß die Kündigung beiden Eheleuten gegenüber erklärt worden und beiden zugegangen ist.

 

Orientierungssatz

So auch BGH, 1957-11-26, VIII ZR 92/57, BGHZ 26, 102.

 

Normenkette

BGB §§ 425, 564

 

Fundstellen

Haufe-Index 542433

MDR 1964, 308

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