Leitsatz (redaktionell)
Bei unberechtigter Untervermietung ist der Mieter nicht verpflichtet, dem Vermieter den gezogenen Untermietzins herauszugeben.
Normenkette
BGB §§ 549, 687 Abs. 2, § 812 Abs. 1
Fundstellen
Haufe-Index 538044 |
NJW 1964, 1853 |
NJW 1964, 2296 |
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