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Nach der gesetzlichen Definition in § 188 BewG ist der Liegenschaftszinssatz der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Die bewertungsrechtliche Definition entspricht mithin derjenigen in § 14 Abs. 3 S. 1 ImmoWertV. Praktisch ausgedrückt bedeutet das, dass der Liegenschaftszins angibt, wie sich das in ein Grundstück investierte Kapital im Durchschnitt verzinst. Als Verzinsungsbasis wird jedoch nicht das investierte Kapital, sondern der gemeine Wert des Grundstücks herangezogen.

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