An das
Arbeitsgericht ...
...
...
per beA
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
der Firma …, gesetzlich vertreten durch ...
- Antragstellerin -
Verfahrensbevollmächtigte/r: ...
gegen
...
- Antragsgegner/in -
Namens und in Vollmacht der Antragstellerin beantrage ich, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden mündlichen Verhandlung den
Erlass nachstehender einstweiliger Verfügung:
Der Antragsgegner/Die Antragsgegnerin wird verurteilt, an die Antragstellerin den Pkw/..., Marke ..., amtliches Kennzeichen …, Fahrgestell-Nr. …, herauszugeben.
Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) zu erteilen.
Begründung:
Der Antragsgegner/Die Antragsgegnerin war bei der Antragstellerin in der Zeit vom … bis … als ... beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete aufgrund einer ordentlichen Kündigung des Antragsgegners/der Antragsgegnerin zum ... . Für seine/ihre Tätigkeit wurde dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin der im Antrag bezeichnete Pkw/... zur Verfügung gestellt, den er/sie nach den Festlegungen des schriftlichen Arbeitsvertrages auch für Privatfahrten benutzen durfte. Diese Befugnis endete jedoch mit dem Ablauf der Kündigungsfrist und damit mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses zum …, ohne dass das Fahrzeug zurückgegeben worden wäre. Der Antragsgegner/Die Antragsgegnerin ist mit dem Schreiben vom … zur Rückgabe aufgefordert worden.
Glaubhaftmachung: |
1. |
Vorlage des schriftlichen Arbeitsvertrages; als Anlage K 1 in Ablichtung anbei |
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2. |
Vorlage des Schreibens vom … sowie des Rückscheins; als Anlage K 2 in Ablichtung anbei |
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3. |
Eidesstattliche Versicherung des zuständigen Mitarbeiters/der zuständigen Mitarbeiterin … über die Zurverfügungstellung des Wagens und die nicht erfolgte Rückgabe |
Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus dem Eigentum der Antragstellerin an den genannten Gegenständen. Es bestehen keine Zurückbehaltungsrechte des Antragsgegners/der Antragsgegnerin gegenüber dem geltend gemachten Herausgabeanspruch.
Der Verfügungsgrund ergibt sich aus dem Umstand, dass die Antragstellerin den Pkw/... dringend für den/die bereits eingestellte/n Nachfolger/in des Antragsgegners/der Antragsgegnerin benötigt. Ein Abwarten der Rechtskraft der Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren ist der Antragstellering unzumutbar. Die Herausgabe muss auch an die Antragstellerin erfolgen, da der Antragsgegner/die Antragsgegnerin durch verbotene Eigenmacht den weiteren Besitz des Wagens erlangt hat und daher nicht schutzwürdig ist.
(elektronisch signiert) ............ |
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin |
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