An das
Arbeitsgericht ...
...
per beA
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
In Sachen
des/der …
- Antragsteller/in -
Verfahrensbevollmächtigte/r: ...
gegen
Firma …, gesetzlich vertreten durch ...
- Antragsgegnerin -
beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden mündlichen Verhandlung den
Erlass nachstehender einstweiliger Verfügung:
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den zwischen den Parteien beim Arbeitsgericht … unter dem Geschäftszeichen … Ca …/… anhängigen Rechtsstreit als Abschlag auf die Entgeltansprüche des Antragstellers/der Antragstellerin zur Sicherung dessen/deren Lebensunterhalts monatlich bis zum 3. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat …, einen angemessenen Betrag, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch mindestens … EUR betragen sollte, zu zahlen.
Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) zu erteilen.
Begründung:
Der Antragsteller/Die Antragstellerin macht im Wege der einstweiligen Verfügung Abschlagszahlungen auf die ihm/ihr erwachsenden Entgeltansprüche aus dem zwischen ihm/ihr und der Antragsgegnerin nach dem Obsiegen des im Antrag genannten Rechtsstreits fortbestehenden Arbeitsverhältnis geltend.
Der Antragsteller/Die Antragstellerin ist … Jahre alt, verheiratet und hat … unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von … Jahren. Die Ehefrau des Antragstellers/Der Ehemann der Antragstellerin ist nicht berufstätig.
Der Antragsteller/Die Antragstellerin wurde mit Arbeitsvertrag vom … von der Antragsgegnerin als … eingestellt. Auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von zuletzt … Stunden erhielt er/sie ein Arbeitsentgelt von monatlich … EUR brutto.
Die Antragsgegnerin hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom … unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich zum … aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.
Hiergegen hat der Antragsteller/die Antragstellerin mit der Klageschrift vom … beim Arbeitsgericht … (Geschäftszeichen: … Ca …/…) fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben.
Der Antragsteller/Die Antragstellerin macht in seiner/ihrer Klage geltend, dass die betriebsbedingte Kündigung aus folgenden Gründen sozial ungerechtfertigt im Sinne von § 1 KSchG ist:
...
Der Antragsteller/Die Antragstellerin hat weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Arbeitslosenhilfe, weil …
Glaubhaftmachung: |
1. |
Arbeitsvertrag vom …; als Anlage K 1 anbei |
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2. |
Kündigungsschreiben vom …; als Anlage K 2 in Ablichtung anbei |
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3. |
Protokoll der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht … vom …; als Anlage K 3 in Ablichtung anbei |
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4. |
Vergütungsabrechnung für den Monat …; als Anlage K 4 in Ablichtung anbei |
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5. |
Bescheid des Arbeitsamts … vom …; als Anlage K 5 in Ablichtung anbei |
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist begründet, weil der Antragsteller/die Antragstellerin zur Deckung seines/ihres Lebensunterhalts monatlich für sich und seine/ihre Familie einen angemessenen Betrag benötigt. Die Höhe des Betrags wird in das Ermessen des Gerichts gestellt. Als Mindestbetrag für die Deckung des dringend notwendigen Unterhaltsbedarfs ist dem Antragsteller/der Antragstellerin der Betrag zuzusprechen, den er/sie erhalten würde, wenn die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt wären, da dieses eine Lohnersatzleistung darstellt.
Das Arbeitslosengeld würde in diesem Fall unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Antragstellers/der Antragstellerin wöchentlich … EUR betragen. Umgerechnet auf einen Monat ergibt sich auf der Basis einer Durchschnittsleistung von 13 Wochen ein Betrag von … EUR. Diesen Betrag beansprucht der Antragsteller/die Antragstellerin als Mindestbetrag.
Der Verfügungsanspruch ergibt sich aus der Tatsache, dass der Antragsteller/die Antragstellerin aus den o.g. Gründen mit hoher Wahrscheinlichkeit in dem Kündigungsschutzprozess obsiegen wird. Dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Antragstellers/der Antragstellerin bei der Antragsgegnerin entgegenstehen, bestehen nicht.
Selbst wenn dringende betriebsbedingte Erfordernisse für eine Kündigung vorlägen, ist die gegenüber dem Antragsteller ausgesprochene Kündigung gleichwohl sozial ungerechtfertigt, da die von der Antragsgegnerin vorgenommene Sozialauswahl fehlerhaft ist. Insofern wird auf die obigen Darstellungen verwiesen. Gründe in der Person des Antragstellers/der Antragstellerin, die eine personen- oder verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen würden, liegen ebenfalls nicht vor.
Da der Antragsteller/die Antragstellerin mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit in dem Kündigungsschutzprozess obsiegen wird und damit das Arbeitsverhältnis mit der Antragsge...