Kurzbeschreibung
Arbeitsprozess: Antrag auf eine EV des Inhalts, dass Arbeitnehmer bis zur Beendigung des Hauptverfahrens Vergütung weitergezahlt wird.
Grundsätze
Für den einstweiligen Rechtsschutz hinsichtlich des Anspruchs auf Weiterbezahlung der Vergütung kommt grundsätzlich nur der Arrest in Betracht, da es sich um einen reinen Geldanspruch handelt. Jedoch wird mit dem Arrest vom Arbeitnehmer nur eine Sicherung seines Anspruchs und keine vorläufige Befriedigung erreicht. Aus diesen Gründen kann eine einstweilige Verfügung im Wege der Leistungsverfügung auch auf eine vorläufige Weiterbezahlung der Vergütung gerichtet sein. Dabei handelt es sich zwar auch um eine vorläufige Verurteilung, jedoch tritt in der Regel eine Befriedigung des Arbeitnehmers in Höhe des ausgesprochenen Betrages ein.
Für den Verfügungsanspruch muss der Arbeitnehmer insbesondere die Fälligkeit der Vergütung durch die bereits erfolgte Erbringung der vertraglich geschuldeten Dienste und die fehlende Zahlung des Arbeitgebers glaubhaft machen.
Stellt der Arbeitnehmer einen entsprechenden Antrag, muss er insbesondere hinsichtlich des Verfügungsgrundes darlegen und glaubhaft machen, dass er sich ohne diese Entgeltzahlung in einer Notlage befindet. Ebenso muss er darlegen und glaubhaft machen, aus welchen Gründen er kein Arbeitslosengeld beanspruchen kann und er auch sonst keine Mittel (z.B. Ersparnisse) zur Verfügung hat, mit denen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreiten kann.
In diesen Fällen wird das Arbeitsgericht in seinem Beschluss nicht die Zahlung in Höhe des vollen laufenden Arbeitsentgelts aussprechen, sondern nur in Höhe des unpfändbaren Teils des Gehalts. Die Dauer des Vergütungsanspruchs ist regelmäßig auf die Dauer des Hauptsacheverfahrens beschränkt.
Liegt eine Gefährdung der Gesamtforderung vor, etwa wenn der Arbeitgeber sein Vermögen ins Ausland verbringt, kann neben der einstweiligen Verfügung hinsichtlich eines Teils der Vergütung auch der Erlass eines Arrestbefehls für die Gesamtforderung beantragt werden.
Rechtsanwälte haben seit dem 1.1.2022 die aktive Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu beachten und den Antrag als elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur des verantwortenden Anwalts einzureichen, §§ 130a ZPO, 46c ArbGG.
Einstweilige Verfügung: Antrag auf Weiterzahlung der Arbeitsvergütung
An das
Arbeitsgericht ...
...
per beA
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
In Sachen
des/der …
- Antragsteller/in -
Verfahrensbevollmächtigte/r: ...
gegen
Firma …, gesetzlich vertreten durch ...
- Antragsgegnerin -
beantrage ich namens und in Vollmacht des Antragstellers/der Antragstellerin, wegen Dringlichkeit des Falles ohne mündliche Verhandlung durch den Vorsitzenden allein, hilfsweise unter Abkürzung der Ladungsfrist aufgrund einer unverzüglich anzuberaumenden mündlichen Verhandlung den
Erlass nachstehender einstweiliger Verfügung:
Die Antragsgegnerin wird verurteilt, bis zur erstinstanzlichen Entscheidung über den zwischen den Parteien beim Arbeitsgericht … unter dem Geschäftszeichen … Ca …/… anhängigen Rechtsstreit als Abschlag auf die Entgeltansprüche des Antragstellers/der Antragstellerin zur Sicherung dessen/deren Lebensunterhalts monatlich bis zum 3. eines jeden Monats, beginnend mit dem Monat …, einen angemessenen Betrag, dessen Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, der jedoch mindestens … EUR betragen sollte, zu zahlen.
Weiter wird schon jetzt für den Fall des Obsiegens beantragt, eine vollstreckbare Kurzausfertigung der Entscheidung (ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe) zu erteilen.
Begründung:
Der Antragsteller/Die Antragstellerin macht im Wege der einstweiligen Verfügung Abschlagszahlungen auf die ihm/ihr erwachsenden Entgeltansprüche aus dem zwischen ihm/ihr und der Antragsgegnerin nach dem Obsiegen des im Antrag genannten Rechtsstreits fortbestehenden Arbeitsverhältnis geltend.
Der Antragsteller/Die Antragstellerin ist … Jahre alt, verheiratet und hat … unterhaltsberechtigte Kinder im Alter von … Jahren. Die Ehefrau des Antragstellers/Der Ehemann der Antragstellerin ist nicht berufstätig.
Der Antragsteller/Die Antragstellerin wurde mit Arbeitsvertrag vom … von der Antragsgegnerin als … eingestellt. Auf der Basis einer wöchentlichen Arbeitszeit von zuletzt … Stunden erhielt er/sie ein Arbeitsentgelt von monatlich … EUR brutto.
Die Antragsgegnerin hat das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom … unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich zum … aus betriebsbedingten Gründen gekündigt.
Hiergegen hat der Antragsteller/die Antragstellerin mit der Klageschrift vom … beim Arbeitsgericht … (Geschäftszeichen: … Ca …/…) fristgerecht Kündigungsschutzklage erhoben.
Der Antragsteller/Die Antragstellerin macht in seiner/ihrer Klage geltend, dass die betriebsbedingte Kündigung aus folgenden Gründen sozial ungerechtfertigt im Sinne von § 1 KSchG ist:
...
Der Antragsteller/Die Antragstellerin hat weder Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Arbeitslosenhilfe, weil …
Glaubhaftmachung: |
1. |
Arbeitsvertrag vom …; als Anlage K 1 anbei |