Rz. 463

Bei zu geringer Wohnfläche einer Eigentumswohnung gilt für die Minderungsberechnung die Formel (linear proportional zum Quadratmeterpreis): Kaufpreis geteilt durch die geschuldete Fläche = Quadratmeterpreis. Dann Quadratmeterpreis x Minderfläche = Minderung.[1]

 
Praxis-Beispiel

Berechnung der Minderung

Beispiel bei einer Minderfläche von 4 m²:

400.000 EUR (Wohnung) : 80 m² (Fläche) = 5.000 EUR/m²

5.000 EUR x 4 m² (Minderfläche) = 20.000 EUR Minderwert

[1] OLG Koblenz v. 5.1.2006, 5 U 239/04, OLGReport 2006 S. 303, 306; KG Berlin v. 6.11.1998, 21 U 8545/97, KGReport 1999 S. 101, 103.

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