Jochem Schausten
Im vergangenen Jahr hat uns die Pandemie gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung ausschließlich online stattfinden zu lassen. So sehr den meisten, die über viele Jahre die Herbsttagung besucht haben, sicher der schnelle "Schnack" beim Kaffee, das tief schürfende Gespräch beim Essen oder auch das freudige Wiedersehen mit den Anderen gefehlt haben wird, so sehr hat die virtuelle Herbsttagung aber auch Einigen, die sonst wegen der Entfernung, der Kinderbetreuung oder der beruflichen Einbindung keine Möglichkeit hatten, die Herbsttagung zu besuchen, erstmals die Gelegenheit dazu gegeben.
Deshalb – aber sicher auch der Pandemie geschuldet – haben wir uns dieses Jahr entschlossen, die Herbsttagung als Hybrid-Veranstaltung durchzuführen. So treffen wir uns – so die Pandemie und die Politik wollen – vor Ort in Berlin, bieten aber auch die Möglichkeit, online teilzunehmen. Mit wie vielen Teilnehmern wir uns in Berlin treffen können, bleibt abzuwarten; dies wird sich möglicherweise erst sehr kurzfristig entscheiden.
Da wir aber noch nicht genau wissen, ob und mit wie vielen Teilnehmern wir in Berlin vor Ort sein können, hat sich der Geschäftsführende Ausschuss auch in diesem Jahr für eine "Herbsttagung light" entschieden:
Nach der Eröffnung am Donnerstag, 25.11.2021, wird uns Herr Hans-Joachim Dose, Vorsitzender des auch für das Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats am BGH, einen Überblick über die wichtigsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in den letzten zehn Jahren, deren Hintergründe und Folgen geben.
Anschließend wollen wir uns eher technisch-organisatorischen Fragen widmen. Das Thema lautet: Realität und Vision – Technik in der Familienrechtskanzlei. Nachdem der Kollege RA Dr. Christian Grabow uns die Ergebnisse der Mitgliederumfrage präsentiert hat, wird uns Mister Alan Larkin, Director und Head of Innovation & Technologie, Family Law Partners, aus Brighton über technische Entwicklungen informieren, die in England schon marktreif sind.
Den Nachmittag läutet Frau Prof.in Dr. Marina Wellenhofer mit dem Vortrag "Latenz und Hypothesen im Zugewinnausgleich" ein. Im Anschluss steht die Frage im Raum: "Zukunft der Düsseldorfer Tabelle – weg von Schema F?"; Input dazu wird uns Herr Andreas Frank, Direktor des Amtsgerichts Cuxhaven, liefern.
Am Freitag, 26.11.2021, wird uns Herr Professor Dr. Tobias Helms eine für die tägliche Praxis interessante Studie vorstellen: "Paritätische und andere Betreuungsmodelle im Lichte der FAMOD-Studie". Es geht dann weiter mit Frau Dr. Meo-Micaela Hahne, Vorsitzende Richterin des XII. Zivilsenats am BGH i.R.; sie wird uns die Frage beantworten, ob die aktuelle Rechtsprechung zum "Vermögenseinsatz beim nachehelichen Unterhalt" wirklich das letzte Wort sein muss.
Geplant ist dann eine aktuelle Stunde zu dem Thema: "Verfassung und Verfassungsbeschwerde im Familienrecht".
Der Nachmittag beginnt mit Frau Professorin Dr. Isabell Goetz, Vorsitzende Richterin am OLG München, zu der in Zeiten des Wohnungsmangels drängender werdenden Frage: "Häuserkampf" – wer bekommt die Ehewohnung und wer zahlt wieviel?
Den Fortbildungsteil der Herbsttagung beschließt dann Herr Prof. em. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab mit der Betrachtung: "Was ist und bedeutet Familie?"
Im Anschluss daran wird – aus rechtlichen Gründen nur vor Ort – die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht mit den Neuwahlen des Geschäftsführenden Ausschusses stattfinden.
Die Herbsttagung wird Ihnen also insgesamt 12 Stunden FAO-fähige Fortbildung bieten. Ob sie diese vor Ort in Berlin oder zu Hause bzw. in Ihrem Büro vor dem Computer erleben, ist Ihnen erstmals – zumindest im Rahmen der zulässigen Teilnehmerzahl – selbst überlassen. Wir sind sehr gespannt, wie dieses neue Angebot der Hybrid-Herbsttagung von den Mitgliedern angenommen wird.
Autor: Jochem Schausten
Jochem Schausten, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Krefeld
FF 9/2021, S. 337