OLG Hamburg, Beschl. v. 11.7.2023 – 12 WF 58/23

Die Vollstreckung einer gemäß § 156 Abs. 2 FamFG gerichtlich gebilligten Umgangsregelung setzt voraus, dass der Billigungsbeschluss und der gerichtlich gebilligte Vergleich zugestellt werden, wenn der Billigungsbeschluss keinen vollstreckungsfähigen Inhalt hat und nur auf den gebilligten Vergleich Bezug nimmt.

VG Bremen, Beschl. v. 12.6.2023 – 3 V 497/23

Hat das Familiengericht das Umgangsrecht des Vaters mit seiner Tochter durch festgelegte begleitete Umgangskontakte rechtskräftig geregelt, fehlt für ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren des Vaters mit dem Ziel der Umsetzung der Umgangsbegleitung durch das Jugendamt das Rechtsschutzbedürfnis. Die Auslegung und zwangsweise Durchsetzung der familiengerichtlichen Umgangsregelung hat vor dem Familiengericht im Wege der Vollstreckung des Umgangstitels gemäß § 89 FamFG zu erfolgen. (red. LS)

OLG Frankfurt, Beschl. v. 5.6.2023 – 6 WF 68/23

Eine Verhängung von Ordnungsmitteln nach § 89 FamFG wegen Kontaktaufnahmen außerhalb der festgelegten Umgangszeiten setzt voraus, dass sich die Untersagung einer solchen Kontaktaufnahme eindeutig aus dem Tenor der Umgangsregelung ergibt und von dem Hinweis gemäß § 89 Abs. 2 FamFG ausdrücklich erfasst ist.

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