Es ist nicht geboten, der Mutter die Entscheidungsbefugnis für die Religionszugehörigkeit eines knapp 3-jährigen Kindes zu übertragen, wenn die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern aus verschiedenen Kulturkreisen stammen und verschiedenen Religionsgemeinschaften angehören.

(Leitsatz der Red.)

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 3.5.2016 – 20 UF 152/15 (AG Pforzheim)

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