BGH, Beschl. v. 10.10.2018 – XII ZB 231/18

1. Die Ehefrau der ein Kind gebärenden Frau wird weder in direkter noch in entsprechender Anwendung des § 1592 Nr. 1 BGB Mit-Elternteil des Kindes.

2. Die darin liegende unterschiedliche Behandlung von verschieden- und gleichgeschlechtlichen Ehepaaren trifft nicht auf verfassungs- oder konventionsrechtliche Bedenken.

OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 20.6.2018 – 2 UF 194/16

Die Anfechtung der Vaterschaft für ein im Wege der – in Deutschland unzulässigen – Embryonenspende gezeugtes Kind ist möglich, wenn der Anfechtende nicht in den konkreten Befruchtungsvorgang eingewilligt hat und die eheliche Lebensgemeinschaft bereits zuvor gescheitert war.

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