OLG Karlsruhe, Beschl. v. 10.10.2023 – 20 UF 17/23

1. Bei der internen Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte hat keine Maßgabenanordnung der Verzinsung des jeweiligen Ausgleichswerts zwischen Ehezeitende und Rechtskraft der Entscheidung über den Versorgungsausgleich zu erfolgen, wenn die Teilungsordnung die gleichmäßige Teilhabe des Ausgleichsanrechts an der Wertentwicklung des Anrechts des ausgleichspflichtigen Ehegatten gewährleistet.

2. Zur Notwendigkeit der (gleichzeitigen) Übertragung von Fondsanteilen und des Anrechts auf eine garantierte Mindestversorgungsleistung bei interner Teilung betrieblicher Versorgungsanrechte.

OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31.5.2023 – 20 WF 76/23

1. Einem im Versorgungsausgleichsverfahren zur Auskunft verpflichteten Ehegatten ist im Hinblick auf ungeklärte Zeiten im Versicherungsverlauf aufzugeben, im Einzelnen darzulegen, welche Erwerbstätigkeit er bei welchem Arbeitgeber ausgeübt hat, wann innerhalb der Zeiträume er Leistungen der Arbeitsverwaltung oder Krankengeld bezogen und welche Ausbildungszeiten er zurückgelegt hat.

2. Die familiengerichtliche Aufforderung zur "Klärung dieser Auskünfte", verbunden mit der Mitteilung, dass das Versicherungskonto des Ehegatten bei der Deutschen Rentenversicherung für bestimmte Zeiträume Lücken aufweise, hat keinen für die Anordnung von Zwangsmitteln notwendigen vollstreckbaren Inhalt.

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