Art. 1 Geltungsdauer
(außer Kraft)
neu geregelt in § 20 Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch
Art. 2 Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch (BauGB-Maßnahmengesetz)
(hier nicht wiedergegeben)
Art. 3 Änderung des BGB
geändert sind § 556a Abs. 8, § 564a Abs. 3, § 564b Abs. 2, 4 und 7
Art. 4 Änderung der ZPO
geändert sind § 721 Abs. 7, § 794a Abs. 5
Art. 5 Änderung der Vorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum
geändert ist Art. 6 § 1 Abs. 1
Art. 6 Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes
eingefügt ist § 100a
Art. 7 Änderung des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland
eingefügt ist § 53f
Art. 8 Saar-Klausel
Art. 9 (gegenstandslos)
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