Art. 1 Geltungsdauer

(außer Kraft)

neu geregelt in § 20 Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch

Art. 2 Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch (BauGB-Maßnahmengesetz)

(hier nicht wiedergegeben)

Art. 3 Änderung des BGB

geändert sind § 556a Abs. 8, § 564a Abs. 3, § 564b Abs. 2, 4 und 7

Art. 4 Änderung der ZPO

geändert sind § 721 Abs. 7, § 794a Abs. 5

Art. 5 Änderung der Vorschriften über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

geändert ist Art. 6 § 1 Abs. 1

Art. 6 Änderung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes

eingefügt ist § 100a

Art. 7 Änderung des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland

eingefügt ist § 53f

Art. 8 Saar-Klausel

Art. 9 (gegenstandslos)

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