Rz. 89
Nach italienischem Recht behält der Ehemann seinen Namen. Dem Geburtsnamen der Ehefrau wird nach Art. 143 bis c.c. der Name des Ehemannes angefügt. Diese Regelung ist zwingend. Es besteht weder eine Wahlmöglichkeit noch sind vertragliche Regelungen über den Ehenamen möglich. Die verwitwete Ehefrau behält ihren Ehenamen. Zur Namensregelung bei Trennung und Scheidung siehe Rdn 147, 202.
Rz. 90
Die Kinder führen den Namen des Vaters.[118] In seinem Urteil vom 21.12.2016 hat das italienische Verfassungsgericht die Regelung, welche eine abweichende Vereinbarung ausschließt, für verfassungswidrig erklärt. Kinder können folglich, neben dem Namen des Vaters, auch denjenigen der Mutter (d.h. einen Doppelnamen) führen.[119]
Dem Kind eines Mordopfers steht zudem die Möglichkeit zu, eine Änderung des eigenen Namens zu beantragen, wenn dieser mit demjenigen des verurteilten Elternteils übereinstimmt.[120]
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