Rz. 64

Das Zurückbehaltungsrecht darf grds. nur für künftige Mietzahlungen geltend gemacht werden (OLG Düsseldorf, ZMR 1988, 304; LG Berlin, GE 2012, 898). Ist der Mieter hinsichtlich einzelner Forderungen des Vermieters in Verzug geraten, kann er wegen einer erst später fällig gewordenen Gegenleistung ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn er Handlungen vornimmt, die zur Heilung des Verzuges geeignet sind (Schmidt-Futterer/Eisenschmid, § 536 Rn. 418).

Muster

Zurückbehaltungsrecht

 
 
(Mieteranschrift) (Datum)

An

(Vermieter)

Betreff: Mängel in meiner Wohnung

hier: Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts

Sehr geehrte(r) Frau/Herr …,

wie schon in meinem Schreiben vom … angekündigt, sehe ich mich nun gezwungen, neben der durchgeführten Mietminderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen; denn Sie haben in meiner Wohnung nichts veranlasst, um den angezeigten Wasserschaden zu beseitigen. Ich werde Ihnen daher vom nächsten Monat an nur noch ½ der geschuldeten Bruttokaltmiete überweisen; zulässig ist – wie vielleicht auch Ihnen bekannt sein dürfte – die Zurückhaltung im Umfang des Drei- bis Fünffachen der Minderungsquote.

Der Schadensersatzanspruch bleibt vorbehalten. Dies gilt auch für eine Vorschussforderung zur Beseitigung der Mängel/Schäden.

Freundliche Grüße

...

(Unterschrift Mieter)

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