Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

LAG Rheinland-Pfalz Urteil vom 13.10.2022 - 5 Sa 77/21

Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden
 

Entscheidungsstichwort (Thema)

Voraussetzungen und Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers im Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell auf eine Jahressonderzahlung

 

Leitsatz (amtlich)

Beschäftigte, die am 1. Dezember in einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis im Blockmodell stehen, haben, wenn sich im Verlauf des Jahres der Wechsel von der Arbeits- in die Freistellungsphase vollzog, nach § 20 TVöD-VKA i.V.m. § 7 Abs. 2 TV Flex AZ Anspruch auf eine anteilige Jahressonderzahlung für ihre Leistung in der Arbeitsphase.

 

Normenkette

TV FlexAZ §§ 6-7; TVöD-VKA § 20

 

Verfahrensgang

ArbG Mainz (Entscheidung vom 10.09.2020; Aktenzeichen 9 Ca 787/20)

 

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 10. September 2020, Az. 9 Ca 787/20, teilweise abgeändert und Ziffer 1 des Tenors zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:

    Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2.099,93 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2019 aus € 1.049,96 und seit dem 1. Februar 2022 aus weiteren € 1.049,97 zu zahlen.

  2. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
  3. Die Revision wird zugelassen.
 

Tatbestand

Die Parteien streiten - zweitinstanzlich noch - über eine anteilige tarifliche Jahressonderzahlung für das Jahr 2019 im Altersteilzeitarbeitsverhältnis.

Die im September 1956 geborene Klägerin war vom 1. August 1994 bis zum 31. Januar 2022 bei der beklagten Verbandsgemeinde angestellt. Auf das Arbeitsverhältnis fanden kraft einzelvertraglicher Vereinbarung die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der für den Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) geltenden Fassung Anwendung. Die Beklagte vergütete die Klägerin zuletzt nach Entgeltgruppe 11 Stufe 6 TVöD. Am 12...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Jahresabrechnung (WEMoG) / 1.4 Wann ist die Jahresabrechnung vorzulegen?
    31
  • § 4 Ehegattenunterhalt / 7. Zahlungsantrag
    4
  • ZAP 13/2023, Rechtsbehelfe im Zwangsvollstreckungsrecht ... / III. Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO)
    4
  • § 21 Insolvenzrecht / 3. Muster: Antrag des Schuldners auf vorzeitige Erteilung der Restschuldbefreiung
    3
  • § 8 Sachverständigenkosten / a) Der Fall
    3
  • § 20 Mietrecht / 1. Erklärung gegenüber dem Vermieter
    2
  • § 41 Gebühren des Anwalts in Strafsachen
    2
  • § 5 Ermittlung des Sachverhalts / 2. Verkehrsunfall
    2
  • AGS 06/2020, Gerichtsvollziehergebühr – Versuch einer gütlichen Einigung
    2
  • AGS 0809/2019, Keine Verjährungshemmung für Rückforderungsansprüche des Auftraggebers durch eigenen Vergütungsfestsetzungsantrag
    2
  • Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, BGB § 2079 Anfec ... / E. Verfahrensfragen
    2
  • Kettenrauchender Nachbar – 20 % Mietminderung
    2
  • Überbelegung im Wohnungseigentum (WEMoG)
    2
  • zfs 01/2019, Keine Möglichkeit der fiktiven Abrechnung bei Schadensersatzansprüchen aller Art
    2
  • § 12 Der Miterbe als Mandant (die Erbengemeinschaft) / II. Abschichtung durch Erbteilsübertragung
    1
  • § 18 Grundstücksrecht / XV. Salvatorische Klausel
    1
  • § 2 Vergleich und Abfindung / b) Mitgliedschaft
    1
  • § 20 Handelsvertreterrecht / a) Voraussetzungen
    1
  • § 20 Mahnverfahren / VIII. Zuständiges Gericht für das streitige Verfahren
    1
  • § 22 Stiftungsrecht / B. Aktuelle Entwicklungen
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Recht
Bundesarbeitsgericht: Anspruch auf Jahres- und Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase bei Altersteilzeit
Woman stacking coins
Bild: Corbis

Ein Anspruch auf Zahlung einer Corona-Sonderzahlung sowie einer Jahressonderzahlung besteht im Anwendungsbereich des TVöD/VKA auch für Arbeitnehmer, die sich zu dem jeweiligen Stichtag bereits in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befinden. Das BAG entschied, dass es bei den maßgeblichen Stichtagen nicht auf die Erbringung einer tatsächlichen Arbeitsleistung ankommt. Bei der Jahressonderzahlung fordert das BAG in Fällen der Altersteilzeit im Blockmodell eine Betrachtung nach den einzelnen Zeitabschnitten.


Entgelt: Jahressonderzahlung nach TVöD und TV-L
Weihnachtsgeld Weihnachten
Bild: M. Schuppich - Fotolia

Die Jahressonderzahlung nach TVöD bzw. TV-L wird mit dem Novembergehalt 2024 ausgezahlt. Lesen Sie hier, was bei den Anspruchsvoraussetzungen, der Berechnung und bei Altersteilzeit von Beschäftigten zu beachten ist.


Urteil: Kein Wertguthaben bei kontinuierlicher Altersteilzeit
Alter Mann arbeitet im Postlager
Bild: Corbis

Ein Arbeitnehmer beendete sein Altersteilzeitarbeitsverhältnis vorzeitig und verlangte die Nachzahlung einer fiktiven Vollzeitvergütung. Vor dem LAG Hamm hatte er damit keinen Erfolg. Das Gericht stellte fest, dass im kontinuierlichen Modell der Altersteilzeit gerade kein Wertguthaben angespart wird.


Die digitale Fachbibliothek: Deutsches Anwalt Office Premium
Deutsches Anwalt Office Premium
Bild: Haufe Shop

Neben 150 Fachbüchern, Zeitschriften und einer Entscheidungsdatenbank bietet diese Fachbibliothek nützliche Umsetzungshilfen für die tägliche Fallbearbeitung sowie ein umfassendes Fortbildungsangebot.


LAG Hamm 9 Sa 160/22
LAG Hamm 9 Sa 160/22

  Entscheidungsstichwort (Thema) Anspruch auf tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell  Leitsatz (amtlich) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im ...

4 Wochen testen


Newsletter Recht
Newsletter Recht - Wirtschaftsrecht

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Vertriebsrecht
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Recht Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Advolux Haufe Onlinetraining rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Shop Recht
Anwaltssoftware Anwaltliches Fachwissen Software Gesellschafts- & Wirtschaftsrecht Lösungen Alle Recht Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren