Entscheidungsstichwort (Thema)
Verfall von Ansprüchen und Treu und Glauben. "Einschlägige Berufserfahrung" i.S.d. § 18 Abs. 5 TV-BA a.F.
Leitsatz (redaktionell)
1. Dem Verfall von Ansprüchen kann im Einzelfall gem. § 242 BGB der Grundsatz von Treu und Glauben entgegenstehen. Dies ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Schuldner den Gläubiger aktiv von der Einhaltung tariflicher Ausschlussfristen abhält.
2. Für das Merkmal "einschlägige Berufserfahrung" wird eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit verlangt. Die gebotene enge Auslegung des Begriffs folgt aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen dem Regelfall der Zuordnung zur Entgeltstufe 1 und dem Ausnahmefall der Zuordnung zu einer höheren Entgeltstufe.
Normenkette
TV-BA § 18; ZPO § 253 Abs. 2; BGB § 242; TV-BA § 39; TVöD § 16 Abs. 2; TV-L § 16 Abs. 2
Verfahrensgang
ArbG Koblenz (Entscheidung vom 29.04.2021; Aktenzeichen 10 Ca 3386/20) |
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.04.2021, 10 Ca 3386/20, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
- Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten um die Zuordnung des Klägers zu einer höheren tarifvertraglichen Entwicklungsstufe.
Der 1956 geborene Kläger ist seit dem 01.07.2014 bei der Beklagten beschäftigt. In dem zwischen den Parteien geschlossenen Arbeitsvertrag heißt es auszugsweise:
§ 1
Herr A. wird ab 1. Juli 2014 als Vollzeitbeschäftigter eingestellt.
§ 2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit (TV - BA) und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der jeweils geltenden Fassung.
§ 4
Der Beschäftigte ist in der Tätigkeitsebene III eingruppiert (§ 14 Abs. 1 TV - BA). Zum Zeitpunkt der Einstellung wird der Beschäftigte der Entwicklungsstufe 3 zugeordnet.
Bereits vor dem Einstellungstermin erhielt der Kläger im Juni 2014 ein Schreiben mit dem Betreff "Geschäftsverteilung". Auszugsweise lautet dieses:
Auf der Grundlage des veröffentlichten Fachkonzeptes Gesamtkonzept ZAV übertrage ich Ihnen mit Wirkung vom Einstellungstag (...) folgende Tätigkeit:
Arbeitsvermittler mit besonderem beruflichen Hintergrund (Managementvermittlung)
in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Bonn - Team 213 Managementvermittlung. (...)
Die Ihnen übertragene Tätigkeit ist gegenwärtig noch nicht bewertet. Aus diesem Grund wird bis zu einer abschließenden Tarifierung die Ihnen übertragene Tätigkeit vorläufig arbeitgeberseitig dem Tätigkeits- und Kompetenzprofil (TUK) Fachexperte/in III für Beratung und Vermittlung für spezifische Kundengruppen zugeordnet. Dieses TUK ist der Tätigkeitsebene III zugeordnet. Nach abschließender Tarifierung der Zuordnung zu einem TUK erhalten Sie weitere Nachricht.
(...)
Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis müssen gem. § 39 TV-BA innerhalb einer Ausschlussfrist von 6 Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Zu den Aufgaben des Klägers gehört die Arbeitsvermittlung/ -beratung von Führungskräften, die Zuordnung dieser Arbeitnehmerkunden zu einem Handlungsprogramm sowie dessen Umsetzung.
Für die Tätigkeit des Klägers hat die Beklagte ein Tätigkeits- und Kompetenzprofil (TUK) erstellt. In diesem sind die Aufgaben des Klägers wie folgt umrissen:
Kernaufgaben/Verantwortlichkeiten
* Arbeitsvermittlung/- Beratung und Integration spezifischer Gruppen von Arbeitnehmerkunden
* Schwerpunkt Bewerberbetreuung: Zuordnung der Arbeitnehmer kundenspezifischer Gruppen zu einem Handlungsprogramm und dessen Umsetzung/Aktualisierung, Motivierung der Arbeitnehmerkunden (zum Beispiel Eingliederungsvereinbarung)
* Optional: Schwerpunkt Arbeitgeber
* Betreuung von Arbeitgeberkunden
* Akquisition und Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsstellen
* Betreuung von Arbeitgeberkunden
Vor -und Ausbildung/Berufserfahrung
* Hochschulabschluss oder vergleichbare Qualifikation
* mehrjährige einschlägige Berufserfahrung
* oder vergleichbares Profil
Fachlich - methodische Anforderungen
* Grundkenntnisse der Geschäftspolitik, der strategischen Ziele und der Steuerungslogik der BA (für Fachexperten/- in SGB II bezogen auf den Rechtskreis SGB II)
* fundierte Kenntnisse aufgabenspezifischer Rechts - und Fachgebiete beziehungsweise der Produkte, Programme oder Dienstleistungen im Aufgabengebiet
* Grundkenntnisse benachbarter Rechts - und Fachgebiete
* fundierte Kenntnisse relevanter MS Office und IT Fachanwendungen
Kompetenzanforderungen
* Fach-/Methodenkompetenz: Sorgfalt/Gewissenhaftigkeit (+++), Planung (+), Problemlösung (++)
* Sozial-kommunikative Kompetenz: Kundenorientierung (++), Teamfähigkeit (++), Diskussion/Argumentation (+), persönliche Beratung (++)
* Aktivitäts- und Umsetzungskompetenz: Ergebnisorientierung/Umsetzungsstärke (+), personale Kompetenzen: Belastbarkeit (+),
* Lern und Kritikfähigkeit (++)
Im Tarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundesagentur für Arbeit ...