Entscheidungsstichwort (Thema)
AOK, Eingruppierung, Vollstreckungsbeamter. Eingruppierung eines Vollstreckungsbeamten bei gesetzlicher Krankenkasse
Leitsatz (amtlich)
Das Tätigkeitsbeispiel der "Sachbearbeitung mit besonderen Aufgaben" im Sinne der Vergütungsgruppe 8 Ziff. 3 der Anlage 1a zu § 20 BAT/AOK-Neu liegt vor, wenn die übertragene Sachbearbeitung Kenntnisse erfordert, die im Ausbildungsberuf nicht vermittelt worden sind.
Normenkette
BAT/AOK-Neu § 20
Verfahrensgang
ArbG Koblenz (Entscheidung vom 29.11.2011; Aktenzeichen 8 Ca 2805/11) |
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 29.11.2011, Az. 8 Ca 2805/11, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Tatbestand
Die Parteien streiten über die richtige tarifliche Eingruppierung des Klägers.
Der Kläger, der eine Ausbildung zum Sozialversicherungskaufmann absolviert hat, ist bei der Beklagten seit dem 01.07.1994 beschäftigt.
In § 2 des Arbeitsvertrags vom 01.07.1994 regelten die Parteien die Anwendbarkeit von Tarifverträgen wie folgt:
§ 2
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach den BAT/AOK und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen in der für den Arbeitgeber geltenden Fassung. Außerdem finden die für den Arbeitgeber jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung.
Mit 4. Nachtrag zum Arbeitsvertrag vom 09.12.2003 ist der Kläger mit Wirkung vom 01.01.2004 von Vergütungsgruppe 7 Vergütungsordnung zur Anlage 1 a zu § 20 BAT/AOK (im Folgenden: Anlage 1 a BAT/AOK-Neu) nach Vergütungsgruppe 8 der Anlage 1 a BAT/AOK höhergruppiert und entsprechend vergütet worden.
Der Kläger hat mit Wirkung zum 01.04.2004 die Funktion "Kundenberater Beitragseinzug" übernommen. Mit Wirkung zum 29.05.2006 wurde er zum Vollstreckungsbeamten bestellt. In diesem Zusammenhang nahm er an einem einwöchigen Vorbereitungsseminar teil, welches ohne Abschluss und ohne Leistungsnachweis endete.
In der jüngsten Mitarbeiter-Beurteilung vom 24.11.2010 sind unter Ziff. 4.2. als Sonderaufgaben des Klägers "Vollstreckungsbeamter" und "Führung der Barkasse" angegeben.
Der Kläger hat erstinstanzlich behauptet, als Vollstreckungsbeamter leiste er eigenverantwortlich folgende Tätigkeiten:
Prüfung von Abrechnungen des Vollziehungsbeamten/Erörterungen von Vollstreckungsaufträgen mit dem Vollziehungsbeamten und Unterschriftsleistung als Vollstreckungsbeamter
630 Min/Monat
Erstellen von Vollstreckungsaufträgen und Unterschriftsleistung sowie Aufhebung/Ruhendstellen von Vollstreckungsaufträgen nebst Festsetzung der Vollstreckungsgebühren
1.890 Min/Monat
Beantragung auf Erlass einer "richterlichen Anordnung" zur Wohnungsdurchsuchung mit Unterschriftsleistung als Vollstreckungsbeamter
80 Min/Monat
Vollstreckung in Forderungen und anderen Vermögensrechte, insbesondere Pfändung von Geldforderungen (bei Banken, Arbeitgebern, Vertragspartnern, Finanzamt, Arbeitsamt, Mietern, Rententräger, Krankenkasse, etc.) mit Pfändungs- und Überweisungsverfügung sowie Unterschriftsleistung als Vollstreckungsbeamter
1.260 Min/Monat
Entscheidung auf Aussetzung der Pfändungen, Ruhendstellung oder Zurücknahme von Pfändungen als Vollstreckungsbeamter
630 Min/Monat
Entscheidung über die Niederschlagung oder den Erlass von Beiträgen, Säumniszuschlägen und Gebühren, Absetzung von Beiträgen in die Liste ABC veranlassen / Unterschriftsleistung und Buchung
240 Min/Monat
Abschluss von Abtretungserklärungen mit Schuldnern
30 Min/Monat
Bearbeitung und Veranlassung von Abgaben an den zentralen Forderungseinzug nebst Ermittlung eines gestellten Insolvenzantrages und dessen Sichtung auf Vollständigkeit/aktuelle Rückstandsermittlung und Unterschriftsleistung als Vollstreckungsbeamter
240 Min/Monat
Abschluss von Vereinbarungen mit Rechtsanwälten, Steuerberatern und Richtern
90 Min/Monat
Anfragen beim Bundeszentralregister wegen Schuldnersuche
10 Min/Monat
Amtshilfeersuchen an anderen Behörden (Krankenkasse, etc. auch außerhalb von Rheinland-Pfalz) wegen Vollstreckungshilfe mit Unterschriftsleistung als Vollstreckungsbeamter
120 Min/Monat
Veranlassung, Zustimmung und Unterschriftsleistung unter Bürgschaften, Schuldanerkenntnissen und Sicherungshypotheken
90 Min/Monat
Bearbeitung und Entscheidung über außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
30 Min/Monat
Antrag auf Entzug der Gewerbeerlaubnis stellen
15 Min/Monat
Stellen von Strafanzeigen nach § 266 a StGB
30 Min/Monat
Veranlassung von Eintragung einer Sicherungshypothek
20 Min/Monat
Mitarbeiterführung (Kundenberater, Beitragseinzug, Prüfung und Unterschreiben von Vollstreckungsaufträgen, Pfändung etc.)
630 Min/Monat
insgesamt 6.035 Min/Monat
Der Kläger, der in der Klageschrift zunächst behauptet hatte, ausschließlich als Vollstreckungsbeamter tätig zu sein, hat in einem späteren Schriftsatz vorgetragen, darüber hinaus als Kundenberater Beitragseinzug folgende Aufgaben zu verrichten:
Führen von Verhandlungen mit Schuldnerberatung
30 Min/Monat
Kontrolle der Beitragsrückstände und Nachfragen bei dem zuständigen Firmenkundenservice Kundenberatern...