Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietpreisbindung bei Sozialwohnung: Voraussetzungen für gesonderte Umlage von Betriebskosten
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft und Mietrecht WuM)
Der Vermieter einer ehemals preisgebundenen Wohnung kann Betriebskosten nicht gesondert umlegen, wenn er hierzu keine ordnungsgemäße einseitige Erklärung während der Preisbindung abgegeben hat und auch keine Vertragsänderung hinsichtlich der gesonderten Umlage zustande gekommen ist.
Normenkette
MietHöReglG § 4; BGB § 535; NMV §§ 20, 25b; WoBindG § 10 Abs. 1; II. BV § 27
Fundstellen
Dokument-Index HI538182 |
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