Entscheidungsstichwort (Thema)
Zu den Anforderungen einer Betriebskostenabrechnung im sozialen Wohnungsbau
Orientierungssatz
Bei einer Großwohnanlage mit mehreren Häusern ist über verschiedene Aufzugsanlagen grundsätzlich getrennt abzurechnen. Es ist unzulässig, die Kosten für die Aufzugsanlagen getrennt zu ermitteln und dann die Gesamtkosten auf die Gesamtwohnfläche der Wohnanlage umzulegen. Diese Kostenverteilung wird dem tatsächlichen Nutzen, den der einzelne Mieter hat, nicht gerecht, zumal, wenn unterschiedlich hohe Kosten angefallen sind (vergleiche LG Berlin, 1988-02-29, 29 S 76/87, Grundeigentum 1988, 463).
Fundstellen
Dokument-Index HI1734941 |
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