Entscheidungsstichwort (Thema)

Zu den Anforderungen einer Betriebskostenabrechnung im sozialen Wohnungsbau

 

Orientierungssatz

Bei einer Großwohnanlage mit mehreren Häusern ist über verschiedene Aufzugsanlagen grundsätzlich getrennt abzurechnen. Es ist unzulässig, die Kosten für die Aufzugsanlagen getrennt zu ermitteln und dann die Gesamtkosten auf die Gesamtwohnfläche der Wohnanlage umzulegen. Diese Kostenverteilung wird dem tatsächlichen Nutzen, den der einzelne Mieter hat, nicht gerecht, zumal, wenn unterschiedlich hohe Kosten angefallen sind (vergleiche LG Berlin, 1988-02-29, 29 S 76/87, Grundeigentum 1988, 463).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734941

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