Entscheidungsstichwort (Thema)

Fristlose Kündigung des Mietvertrages bei Zahlungsverzug des Mieters: Wirksamkeit einer Vorauszahlungsklausel in einem Formularmietvertrag. Fristlose Kündigung des Mietvertrages bei Zahlungsverzug des Mieters: Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung. Fristlose Kündigung des Mietvertrages bei Zahlungsverzug des Mieters: Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung bei fortlaufend unpünktlichen Mietzahlungen

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Vorauszahlungsklausel in einem Mietvertrag ist auch dann wirksam, wenn die Aufrechnung des Mieters mit Gegenansprüchen von seiner vorherigen schriftlichen Anzeige abhängig gemacht worden ist.

2. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses besteht auch noch längere Zeit nach Ausspruch der Kündigung, wenn sich der Vermieter in einem späteren Schreiben erneut auf die frühere Kündigung berufen hat.

3. Der Vermieter kann sich auf die frühere Kündigung zumindest dann auch noch nach längerer Zeit berufen, wenn er zwar den Räumungsanspruch zunächst nicht geltend gemacht hat, aber bereits in einem Vorprozeß des Mieters gegen den Vermieter sich auf die Beendigung des Mietverhältnisses berufen hatte.

4. Fortlaufende unpünktliche Mietzahlungen berechtigen zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses gem BGB § 554a, wenn der Kündigung eine Abmahnung unter Androhung der fristlosen Kündigung vorausgegangen ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739021

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge