Entscheidungsstichwort (Thema)

Dauernutzungsvertrag mit einer Wohnungsbaugenossenschaft: Behandlung als Wohnraummietvertrag. Dauernutzungsvertrag mit einer Wohnungsbaugenossenschaft: Ausschlußkatalog für Kündigungsgründe. Dauernutzungsvertrag mit einer Wohnungsbaugenossenschaft: Rechtzeitigkeit der Mietzinszahlung. Dauernutzungsvertrag mit einer Wohnungsbaugenossenschaft: Umdeutung einer fristlosen in eine ordentliche Kündigung

 

Orientierungssatz

1. Zwischen einer Wohnungsbaugenossenschaft und ihren Mitgliedern geschlossene Dauernutzungsverträge sind als Wohnraummietverträge zu behandeln.

2. Wenn in einem solchen Dauernutzungsvertrag nur bestimmte Kündigungsmöglichkeiten genannt werden, kann die Genossenschaft nicht aus anderen Gründen kündigen.

3. Wenn die Mietvertragsparteien keine Rechtzeitigkeitsklausel vereinbart haben, bestimmt sich die Rechtzeitigkeit der Mietzinszahlung nach dem Eingang des Überweisungsauftrages bei dem Geldinstitut des Mieters.

4. Eine Umdeutung einer fristlosen Kündigung in eine ordentliche, fristgemäße Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn in dem Kündigungsschreiben die Kündigungsgründe angegeben sind.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736715

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