Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Schimmelpilzbefall als Grund zur fristlosen Kündigung
Leitsatz (redaktionell)
Eine fristlose Kündigung nach BGB § 544 wegen Schimmelpilzbefalls der Wohnung setzt voraus, daß eine Gesundheitsgefährdung nach objektiven Maßstäben nachgewiesen wird.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 542093 |
NZM 1999, 614 |
ZMR 1999, 27 |
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