Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungsmodernisierung: Einbau einer Ölzentralheizung anstatt der angekündigten Gaszentralheizung. Wohnungsmodernisierung: Umlage von Baunebenkosten und Zahlung eines Heizkostenvorschusses
Leitsatz (amtlich)
1. Keine Verletzung der formellen Informationspflicht nach BGB § 541b, wenn eine Gaszentralheizung angekündigt, aber eine Ölzentralheizung eingebaut worden ist.
2. Zur Umlage von Baunebenkosten.
3. Der zur Duldung des Einbaus einer Zentralheizung verpflichtete Mieter hat auch einen eingeforderten Heizkostenvorschuß zu zahlen.
Orientierungssatz
Grundsätzlich umlagefähige Baunebenkosten beim Einbau einer Ölzentralheizung in die Mietwohnung sind nach konkret zu bezeichnenden Rechnungen aufzuschlüsseln.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735969 |
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