Entscheidungsstichwort (Thema)

Abhängigkeit des Sonderkündigungsrecht von der Erlaubnis zur Untervermietung

 

Leitsatz (amtlich)

Das Sonderkündigungsrecht nach BGB § 549 Abs 1 ist von dem Anspruch des Mieters auf Erlaubnis zur Untervermietung nach BGB § 549 Abs 2 unabhängig.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732695

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