Entscheidungsstichwort (Thema)
Abhängigkeit des Sonderkündigungsrecht von der Erlaubnis zur Untervermietung
Leitsatz (amtlich)
Das Sonderkündigungsrecht nach BGB § 549 Abs 1 ist von dem Anspruch des Mieters auf Erlaubnis zur Untervermietung nach BGB § 549 Abs 2 unabhängig.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732695 |
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