Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: Zulässigkeit der auf Zahlungsverzug gestützten fristgemäßen Kündigung nach Heilung der fristlosen Kündigung
Leitsatz (amtlich)
Ist eine mit Zahlungsverzug begründete fristlose Kündigung gemäß BGB § 554 Abs 2 Nr 2 S 1 geheilt worden, kann auf denselben Zahlungsverzug eine nach der Heilung gemäß BGB § 564b Abs 2 S 1 Nr 1 erklärte fristgemäße Kündigung nicht mit Erfolg gestützt werden.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734493 |
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