Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Teilzustimmung auf unwirksames Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung als Angebot auf Zustimmung zur Vertragsänderung; Anwendbarkeit des Berliner Mietspiegels 1994

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Teilzustimmung auf ein unwirksames Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung ist ein Angebot des Mieters an den Vermieter auf Zustimmung zur Vertragsänderung. Nimmt der Vermieter das Angebot nicht an, ist er an einem wirksamen Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung nicht etwa aufgrund einer durch die Teilzustimmung ausgelösten Jahressperrfrist gehindert.

Der Mietspiegel Berlin 1994 ist zumindest bei Altbauwohnungen vom Gericht zur Feststellung der ortsüblichen Vergleichsmieten verwendbar.

 

Normenkette

MietHöReglG § 2 Abs. 1 S. 1 Nrn. 1-2; BGB § 150 Abs. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542118

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