Entscheidungsstichwort (Thema)

Parabolspiegel am Mietshaus: Beseitigungsanspruch des Vermieters bei eigenmächtigem Anbringen des Mieters; Duldungspflicht

 

Orientierungssatz

Dem Vermieter steht ein Beseitigungsanspruch zu, wenn der Mieter ohne Genehmigung an der Hinterfront des Mietshauses im Dachbereich einen großdimensionierten Parabolspiegel angebracht hat. Jedenfalls dann, wenn sich der Mieter an das Breitbandkabelnetz anschließen lassen kann, ist eine Duldungspflicht des Vermieters nicht aus GG Art 5 herzuleiten.

 

Normenkette

BGB § 550; GG Art. 5

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541491

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