Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Wirksamkeit eines unter Verstoß gegen die Kappungsgrenze gestellten Mieterhöhungsverlangens. Teilzustimmung des Mieters

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das unter Verstoß gegen die sog Kappungsgrenze gestellte Mieterhöhungsverlangen ist wirksam. In ihm kann aber nicht ohne weiteres ein Erhöhungsbegehren zum nächstzulässigen Zeitpunkt in der dann jeweils zulässigen Höhe gesehen werden. Der Mieter kann die Teilzustimmung erklären. Der Vermieter ist dann an die Jahressperrfrist (MietHöReglG § 2 Abs 1 S 2) gebunden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731330

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